Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/16, An der Sulz 26, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Sulz“, Gt. Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/16, An der Sulz 26, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze werden aufgezeigt und erläutert. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Das Gremium beschließt, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2024 13:37 Uhr