Neubau eines Windfangs und einer überdachten Terrasse auf den Grundstücken Fl. Nrn. 129 und 141, Feldhofstraße 2, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 06.03.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 24 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel.

Dieser zeigt das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen auf und erläutert diese. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:54 Uhr