Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 873, Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Grundstück Fl. Nr. 873 liegt im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Fläche vor. Es ergibt sich eine Erdmasse von 7.003,40 m³ bei einer durchschnittlichen Auffüllung von 30 cm. Zwei der Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.

Für das Bauvorhaben liegt eine Privilegierung vor, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprach und Entscheidung. Peter Gehring möchte, dass in den Beschluss mit aufgenommen wird, dass die Auffüllung nicht höher als der Weg werden darf, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 873 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf nicht höher als der Weg werden, damit kein Oberflächenwasser auf den Weg abfließen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr