Anbau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 669/5, Rheinfeldstraße 6, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Elmuß I. Abschnitt",  GT Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung der Terrassenüberdachung der vorgeschriebene Abstand von mind. 0,5 m von der Gebäudeaußenkante, die Tiefe des Anbaus von max. 3,50 m sowie die max. zulässige Länge des Anbaus von 1/3 der Hauptgebäudelänge nicht eingehalten. Desweiteren werden die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die aufgezeigten Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Weiter werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des Abstands von der Gebäudeaußenkante, der Tiefe des Anbaus, der zulässigen Länge von 1/3 der Hauptgebäudelänge, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:56 Uhr