Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2017 wurde bei der Behandlung der Bauvoranfrage die erforderliche Befreiung vom laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Stauraum von max. 9 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie in Aussicht gestellt.
In der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2018 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB verwehrt. Die notwendigen Befreiungen bezüglich der Abweichungen vom Bebauuungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB von der vorgeschriebenen Grundstückzufahrt von max. 9 m, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl wurden ebenfalls verwehrt.
Die geänderten Planunterlagen wurden vom Bauherren erst am heutigen Tag in der Verwaltung eingereicht und konnten deswegen nicht geprüft werden.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter Vorbehalt der Nachprüfung und Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der vorgeschriebenen Grundstückszufahrt von max. 9 m erteilt. Gegen die Abweichung von den Abstandsflächen werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 03.09.2020 09:56 Uhr