Aufstellung des Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg III. Abschnitt", Gt. Röthlein, verbunden mit der 5. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg", Gt. Röthlein; Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Billigung des Planentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 29.05.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt den Architekten Metz, der die Änderungen vorstellt. So sollen im Plangebiet die beiden großen nördlichen Grundstücke zu einem verschmolzen werden, der Grünstreifen zwischen den beiden Grundstücken würde entfallen. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind, ist der Plan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Zuvor sind das Lärmgutachten und die Ausgleichsflächenberechnung zu überarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein billigt die vorgetragenen Änderungen im Planentwurf. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt sind, ist der Plan erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB). Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 Bau GB). Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Auslegung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:57 Uhr