Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Einführung einer Niederschlagswassergebühr
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von der Finanzverwaltung wurde die Erheblichkeitsschwelle für die Einführung einer Niederschlagswassergebühr überprüft. Die gebührenfähigen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dürfen bei maximal 12 % der Gesamtkosten (abzgl. Straßenentwässerung) liegen, damit allein der Frischwasserverbrauch als zulässiger Maßstab für die Gebührenerhebung herangezogen werden kann. In Röthlein-Heidenfeld liegen die Kosten für die Niederschlagsentwässerung bei 35,64 %, in Hirschfeld bei 30,10 %. Somit ist für beide Einrichtungseinheiten eine Niederschlagswassergebühr einzuführen. Der Maßstab hierfür ist unter anderem der Grundstücksabflussbeiwert. Dabei wird ein Grundstück anhand seines Abflussbeiwerts einer Stufe zugeordnet. Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert der Stufe wird mit der Grundstückfläche multipliziert, was die reduzierte Grundstücksfläche und somit den Maßstab für die Niederschlagswassergebühr ergibt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Einrichtungseinheit Röthlein-Heidenfeld sowie für die Einrichtungseinheit Hirschfeld eine Niederschlagswassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwertverfahren einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen zur Einführung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.09.2020 09:57 Uhr