Sand- und Kiesausbeute Fl.Nr. 1396 Gemarkung Heidenfeld durch die Beuerlein GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Die Gemeinde Röthlein gibt zum beabsichtigten Abbau von Sand und Kies auf dem Grundstück Fl.Nr. 1396, Gem. Heidenfeld, folgende Stellungnahme ab:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde bezeichnet das Grundstück als Sand- und Kiesabbaugebiet. Der Abbau der Sand- und Kiesvorkommen des Grundstücks sind daher aus Sicht der Gemeinde abgedeckt.

Die Gemeinde Röthlein lehnt die durch den Antragssteller geplante Renaturierung ab und fordert die komplette Wiederauffüllung des Grundstücks nach der Ausbeute. Das Grundstück ist nach der Ausbeute einer landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, so dass dieses wie bisher als Ackerland genutzt werden kann. 

Die Gemeinde Röthlein lehnt das Anfahren und Behandeln von Material aus anderen Gebieten wegen des dadurch erhöhten Lkw-Aufkommens und der Staub- und Lärmbelastung ab. Aus Sicht der Gemeinde ist dieses Vorhaben nicht durch den Flächennutzungsplan gedeckt. 

Die Gemeinde Röthlein lehnt außerdem das Betreiben einer Sand- und Kieswaschanlage aufgrund des in der Nähe liegenden Vogel- und Naturschutzgebietes ab, da in 5 km Entfernung eine Waschanlage der Firma Beuerlein vorhanden ist.
Die Laufzeit des gesamten Vorhabens soll zur Minimierung des Störvolumens auf 4 Jahre begrenzt sein.

Wegen der beabsichtigten Benutzung der Straßen und Wege der Gemeinde hat der Antragssteller eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen, da diese für den An- und Abtransport nicht geeignet sind. Die Straßen und Wege der Gemeinde sind auf Kosten des Antragsstellers entsprechend auszubauen und nach Abschluss der Ausbeute und der Wiederauffüllung durch den Antragssteller wieder in den vorherigen Zustand zurückzusetzen. Der Antragsteller hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Wege und Straßen nicht verschmutzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:43 Uhr