Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses der Wohnung und der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 673/2, Elmußweg 14, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 9 am 17.07.2018 unter TOP 2.5 behandelt wurde. Damals wurden dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“ in Aussicht gestellt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom Vorsitzenden vorgestellt und erläutert. Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen der formlosen Bauvoranfrage übereinstimmen. So wird bei der Errichtung der Dachgaube die zulässige Breite für Einzelgauben von max. 1,50 m sowie die zulässige Länge von max. 1/3 der Gebäudelänge überschritten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen bezüglich der zulässigen Breite für Einzelgauben von max. 1,50 m sowie der Gesamtsumme der Gauben von max. 1/3 der Gebäudelänge nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:00 Uhr