Änderung der Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röthlein hat am 31.07.2018 die Hundehaltungsverordnung neu erlassen. Es wurde festgestellt, dass entgegen § 1 Abs. 2 der Verordnung (Leinenlänge 1,50 Meter) in § 3 Nr. 2 der Verordnung (Ordnungswidrigkeiten)  die Leinenlänge bei 3 Metern liegt. Für die redaktionelle Anpassung der Verordnung in § 3 Nr. 2 ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt die Verordnung der Gemeinde Röthlein über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) wie folgt zu ändern:


§ 1 Änderung einer Verordnung

Die Verordnung der Gemeinde Röthlein über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden vom 31.07.2018 wird geändert.

§ 3 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

„2. wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund oder großen Hund an einer nicht reißfesten oder an einer mehr als 1,50 Meter langen Leine führt.“


§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:00 Uhr