Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 574, Dorfstraße 31, Gemarkung Heidenfeld eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.
Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Scheunen, Nebengebäude sowie Wohnhäuser mit zwei Vollgeschossen. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bis auf eine Nachbarunterschrift sind alle Unterschriften vorhanden. Der Vorsitzende liest ein Schreiben der Kirchenverwaltung vor, indem sie mitteilen möchten, dass ihre fehlende Unterschrift sich noch verzögert.
Der Bauherr wurde von der Verwaltung informiert, dass bei mehr als drei Wohneinheiten auf einem Grundstück ein Spielplatz geschaffen werden muss. Des Weiteren teilt der Vorsitzende dem Gemeinderat mit, dass die Durchfahrt des Grundstücks mittels Auflagen durch das Landratsamt Schweinfurt sichergestellt wird. Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:06 Uhr