Umbau eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1396/7, Tulpenweg 5, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Dem Gemeinderat Röthlein wurde in der Sitzung am 19.03.2019 der Antrag vorgelegt. Es sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der Dachneigung notwendig. Es wurde vom Gemeinderat entschieden, dass der Beschluss zurückgestellt wird und die Verwaltung die umliegenden Anwohner anschreiben und zu dem Bauvorhaben befragen soll.

Mit Schreiben vom 03.04.2019 wurden die Eigentümer von 16 umliegenden Grundstücken angeschrieben. Ihnen wurde der Sachverhalt mitgeteilt und die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 23.04.2019 gegeben. Acht negative, fünf positive und eine neutrale Stellungnahme sind eingegangen.

Der Vorsitzende empfiehlt das Einvernehmen zu dem Antrag zu versagen und dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen. Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches für eine Befreiung liegen nicht vor. Die Abweichung berührt die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich nicht vertretbar. Ein großer Teil der angeschriebenen Grundstückseigentümer steht dem Bauvorhaben negativ gegenüber.

Er stellt die Thematik zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen und die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Geschossflächenzahl und der Dachneigung auf der westlichen und östlichen Seite in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr