Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken - höhere Landesplanungsbehörde - informiert derzeit die Öffentlichkeit gemäß Art. 25 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens
für einen geplanten Sand- und Kiesabbau der Firma Glöckle in Grafenrheinfeld. Die Firma Glöckle GmbH & Co.KG plant östlich von Grafenrheinfeld im Nassabbau Sand und Kies zu gewinnen. Das Abbaugebiet umfasst eine Fläche von ca. 85 ha, auf der rund 4,8 Mio. Tonnen Sand und Kies abgebaut werden sollen. Der Abbau soll abschnittsweise in einem Abbauzeitraum von insgesamt rund 25 – 30 Jahren erfolgen. Für eine Teilfläche von ca. 60 ha ist eine Wiederverfüllung mit Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche geplant; für eine Teilfläche von rund 25 ha soll eine dauerhafte Wasserfläche erhalten werden. Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Umweltbelangen mit ein.
Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung zu dem Vorhaben gegeben. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zum Vorhaben können bis spätestens zum 14.06.2019 abgegeben werden. Die Stellungnahme sollte sich nur auf die generelle Ausführung des Vorhabens und deren Auswirkungen auf die zu vertretenden Belange beziehen. Fragen des Bedarfs, technische Detailprobleme sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens.

Der Vorsitzende gibt die Email der Regierung von Unterfranken vom 26.04.2019 den Gemeinderatsmitgliedern bekannt und Geschäftsleiter Simon Göbel zeigt das geplante Abbaugebiet auf, welches bis zu 400 m an den Ortsteil Röthlein heranreicht. Weiter informiert er die Gemeinderatsmitglieder über die im Verfahrensordner aufgezeigten Alternativstandorte, wobei einer (blau markiert) westlich bis an die Ortsgrenzen von Röthlein und Heidenfeld heranreicht. Des Weiteren geht Göbel auf die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein ein, womit die Umgehungsstraße von Röthlein in den nördlichen Bereich verlegt wurde. Grafenrheinfeld hat diese Umgehungsstraße ebenfalls im Flächennutzungsplan aufgenommen.

Peter Gehring schlägt vor mit der Gemeinde Grafenrheinfeld in der Angelegenheit zusammen zu arbeiten und einen Anwalt hinzuzuziehen. Hilmar Kirch spricht die Verkehrsbelastung an und Ingeborg Wegner erinnert an den geplanten Rückbau des Kernkraftwerks, der die beiden Gemeinden schon erheblich belasten wird.

Der Vorsitzende sichert zu in der Angelegenheit auf die Gemeinde Grafenrheinfeld zuzugehen und einen Anwalt hinzuzuziehen. Der Gemeinderat wird sich in der Sitzung am 04.06.2019 erneut mit dem Thema beschäftigen.

Datenstand vom 03.09.2020 10:08 Uhr