Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG); Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Flur-Nr. 433 der Gemarkung Röthlein, An der Hohen Str. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.07.2019 hat das Landratsamt Schweinfurt der Gemeinde Röthlein mitgeteilt, dass ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, gestellt wurde.

Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt nach §13 BImSchG die beantragte Baugenehmigung mit ein. Der Bauherr stellt den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Waage, eines Sozial- und Bürocontainers, eines Brechers und einer Siebanlage sowie eines Lagerbereichs für In- & Output am neuen Zwischenlager. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet Etzberg – II. Abschnitt“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Die eingereichten Antragsunterlagen enthalten zudem einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den nordöstlich angrenzenden vorhandenen Graben.

Laut der Betriebsbeschreibung werden folgende Anlagenleistungen beantragt:

- Maximale Gesamtjahresmenge: 150.000 t/a, mit 
  • unbelasteten mineralischen Abfällen: max. 150.000 t/a, davon
  • erdfeuchter Boden/erdfeuchtes Baggergut: max. 150.000 t/a

  • sonstige Materialien (fakultativ zu den nicht gefährlichen mineralischen Abfällen): max. 150.000 t/a (innerhalb der max. Gesamtjahresmenge von 150.000 t/a), davon
  • erdfeuchtes Baggergut (Natursande und Kiese), welsches bei Uferrücknahmen und bei der Schaffung von Retentionsräumen im Rahmen des Ausbaus der Fahrrinne des Mains anfällt: max. 150.000 t/a
  • natürliche mineralische Rohstoffe (Sand, Kies, Schotter, etc.):
max. 150.000 t/a (innerhalb der max. Gesamtjahresmenge von 150.000 t/a)


- Maximale Gesamtlagermenge: 150.000 t, mit 
  • unbelasteten mineralischen Abfälle (Input): 80.000 t, davon
  • erdfeuchter Boden/erdfeuchtes Baggergut: max. 80.000 t

  • sonstige Materialien (fakultativ zu den nicht gefährlichen mineralischen Abfällen): max. 150.000 t, davon
  • erdfeuchtes Baggergut (Natursande und Kiese), welsches bei Uferrücknahmen und bei der Schaffung von Retentionsräumen im Rahmen des Ausbaus der Fahrrinne des Mains anfällt: max. 70.000 t
  • natürliche mineralische Rohstoffe: max. 150.000 t


- Maximale Behandlungsleistung (Brechen und Sieben): 2.000 t/d 


Die Betriebszeiten der beantragten Anlage sind wie folgt:
Mo – Sa: 06:00 – 22:00 Uhr; An Sonn- und Feiertagen findet kein Anlagenbetrieb statt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung (Brechen und Sieben) von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, zu erheben sowie das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden auch keine Einwände gegen den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den nordöstlich angrenzenden vorhandenen Graben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr