Errichtung eines Carports mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 321/3, Schleifweg 32, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Nach den vom Bauherrn eingereichten Planunterlagen wird die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV vorgeschriebene Zu- und Abfahrt zwischen Carport und öffentlichem Verkehrsweg von 3 m Länge nicht eingehalten. Demnach ist die Erteilung einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird. Die Gemeinde ist als Eigentümerin des Gehwegs zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium aufgrund des Antrags des Eigentümers Flur Nr. 321/3 der Gemarkung Röthlein gegen die Errichtung des Carports und der damit verbundenen Erteilung einer Abweichung von § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV i. V. m. Art. 63 Abs. 1 BayBO keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr