Beschilderung des neugebauten Teilbereichs der Gemeindestraße "Am Etzberg", Gemeindeteil Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Anbindung des Industriegebiets „Etzberg II. Abschnitt“ wurde ab dem Wendehammer
eine Stichstraße als Sackgasse neu errichtet. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs zu Beginn dieser Stichstraße das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit dem
Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ angeordnet. Weiter wird für die von diesem
Teilstück der Gemeindestraße „Am Etzberg“ abgehenden Feldwege Flur-Nrn. 423 und 424
der Gemarkung Röthlein das Zeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen,
Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“
mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet. Mit der Polizei
wurde am 01.06.2016 eine Ortseinsicht vorgenommen, bei der diese neue Beschilderung
besprochen wurde.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein ordnet aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
zu Beginn in der Gemeindestraße „Am Etzberg“ neu errichteten Stichstraße das Zeichen 357 „Sackgasse“ mit dem Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ an. Weiter wird für die von diesem Teilstück der Gemeindestraße „Am Etzberg“ abgehenden Feldwege Flur-Nrn. 423 und 424 der Gemarkung Röthlein das Zeichen 260 „Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr