Neubau einer Terrassenüberdachung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1409/11, Willibald-Müller-Straße 3a, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gernäcker I. Abschnitt“ Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Terrassenüberdachung soll ein Pultdach mit der Dachneigung von ca. 5° sowie der Dacheindeckung aus Glas errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 30° +/- 5°, das Dacheindeckungsmaterial engobierte Ziegeleindeckung vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr