TSV Röthlein; Abschluss eine Abgeltungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.08.2017 die Vorfinanzierung der Sanierung des Hallenbodens sowie den Abschluss eines Vertrages mit dem TSV Röthlein beschlossen hat. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.09.2017 wurden die Kosten für den Einbau einer neuen Fluchttür in die Vorfinanzierung miteingeschlossen. Gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages erfolgt die Rückzahlung der Vorfinanzierung seitens des TSV Röthlein an die Gemeinde Röthlein über eine Zeit von 25 Jahren. Weiter wurde der TSV Röthlein verpflichtet, den Zuschuss des BLSV als übertragender Zahlungsempfänger an die Gemeinde als erhaltender Zahlungsempfänger abzutreten.

Die Sanierung des Hallenbodens wurde im Jahr 2017 durchgeführt. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf 79.149,18 EUR. Für den Einbau der neuen Eingangstür bzw. Fluchttüre der Turnhalle sind Kosten in Höhe von 8.240,15 EUR angefallen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für beide Maßnahmen auf 87.389,33 EUR. Diese sind auf dem Verwahrkonto geblieben und wurden in das Jahr 2020 übertragen. Im Haushalt ist für diese Maßnahme ein Haushaltsrest in Höhe von 110.000,00 EUR vorhanden.

Der Finanzausschuss hat im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, dem Gemeinderat die vollständige Übernahme der angefallenen Gesamtkosten zu empfehlen.

Mittlerweile ist der Zuschuss des BLSV in Höhe von 16.250,00 EUR an den TSV Röthlein geflossen und der Betrag wurde auch bereits an die Gemeinde Röthlein weitergeleitet. Abzüglich des Zuschusses sowie der Vorsteuererstattung und der Eigenleistungen durch den TSV verbleibt ein Abrechnungsbetrag in Höhe von 67.630,33 EUR. Hiervon sollen dem TSV Röthlein 1/3 und somit 22.543,44 EUR als Zuschuss und die restlichen 45.086,89 EUR als jährlicher, rückzahlungsfreier Zuschuss in Höhe von 1.803,48 EUR (letzte Rate 2045: 1.803,37 EUR) gewährt werden.

Weiter wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 28.04.2020 die Vorfinanzierung der Sanierung des Flachdachs des Nebengebäudes der Turnhalle des TSV Röthlein sowie der Abschluss eines Vertrages mit dem TSV Röthlein beschlossen hat. Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt ca. 21.968,59 EUR. Es wird mit einem Zuschuss des BLSV von voraussichtlich 4.393,72 EUR gerechnet. Gemäß § 1 Abs. 2 des Vertrages erfolgt die Rückzahlung der Vorfinanzierung seitens des TSV Röthlein an die Gemeinde Röthlein über eine Zeit von 25 Jahren. Der Vorsitzende schlägt vor, dass auch hier dem TSV Röthlein 1/3 als Zuschuss und der restliche Betrag als jährlicher, rückzahlungsfreier Zuschuss mit 25 Raten gewährt werden soll. Dies soll bereits in den Nutzungsvertrag mit aufgenommen werden, die genauen Beträge werden dem Vertrag nach Abrechnung der Maßnahme als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, den Nutzungsvertrag zwischen dem TSV Röthlein und der Gemeinde Röthlein entsprechend zu ändern, zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium dem TSV Röthlein für die Sanierung des Hallenbodens der Turnhalle des TSV Röthlein sowie dem Einbau der neuen Eingangstür bzw. Fluchttür einen Zuschuss in Höhe 22.543,44 EUR (1/3 der Gesamtkosten) sowie die restlichen 45.086,89 EUR über die Dauer von 25 Jahren als jährlichen, rückzahlungsfreien Zuschuss in Höhe von 1.803,48 EUR ab 2021 (letzte Rate 2045: 1.803,37 EUR) zu gewähren.

Weiter wird beschlossen, dem TSV Röthlein für die Sanierung des Flachdachs des Nebengebäudes der Turnhalle des TSV Röthlein einen Zuschuss in Höhe von 1/3 sowie den restlichen Betrag über die Dauer von 25 Jahren als jährlichen, rückzahlungsfreien Zuschuss zu gewähren. Die genauen Beträge werden dem Vertrag nach Abrechnung der Maßnahme als Anlage beigefügt.

Auf Wunsch der Gemeinde erfolgt die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuchamt.

Weiter beschließt das Gremium den als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügten Nutzungsvertrag mit dem TSV Röthlein abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Bernd Wehner war nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr