Die Gemeinde Röthlein zahlt seit 1992 Grundstückseigentümern für den Bau von Zisternen für Gießzwecke einen Zuschuss in Höhe von 255,65 EUR. Die Gemeinde will damit erreichen, dass Trinkwasser gespart und Regenwasser ausschließlich zu Gießzwecken verwendet wird. Außerdem wird dadurch eine Entlastung der Kanäle sowie der Kläranlagen erreicht.
Der Zuschuss wir unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
a) Das Fassungsvermögen hat mindestens 5 Kubikmeter zu betragen.
b) Die Anlage ist wasserdicht herzustellen.
c) Eine Stand- und Druckfestigkeit gegenüber Bodendruck muss gewährleistet sein.
d) Die Anlage ist auftriebssicher herzustellen.
e) Die Anlage ist unterirdisch zu erstellen.
f) Bei großflächigen Behältern - Gefälle zum Pumpensumpf
g) Der Zulauf muss höher sein als der Überlauf.
h) Der Überlauf muss in den Kanal- oder in einen Sickerschacht bzw. -grube laufen.
i) Die Anlage ist mit einer Öffnung zum Reinigen mit Einstiegsleiter oder Tritt zu versehen.
j) Das gleiche gilt für eine entsprechende Pumpe (Öffnung).
k) Material: Kunststoff, Stahl (geschützt gegen Rost und Huminsäure des Bodens)
o d e r Beton.
l) Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Spätestens 12 Monate nach Abschluss der Arbeiten, ist bei der Gemeinde ein formloser Zuschussantrag mit Nachweis der Fertigstellung einzureichen.
Der aktuelle Zuschussbetrag resultiert aus der Umrechnung aus DM-Zeiten und lag bei 500 DM und wurde auf 255,65 EUR umgerechnet. Es wird vorgeschlagen, den Zuschussbetrag auf 500 EUR zu erhöhen.
Andreas Hetterich stellt den Antrag, dass in der Gemeinde auch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen durch Privatpersonen ebenfalls mit 500 EUR gefördert werden sollen. Hiermit wird sich der Umwelt- und Klimaausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen.