Errichtung eines Raffpavillon auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röthlein soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/7, An der Tränke 22, Gemarkung Röthlein, die Errichtung eines Raffpavillons zur Ausführung gelangen. Das Vorhaben soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden und stimmt deshalb nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein. Somit ist die Erteilung einer Befreiung durch das Gremium erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2021 16:09 Uhr