Errichtung einer Lagerfläche für Container und Baustoffe sowie einer Einzäunung auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 19.07.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 433, An der Hohen Straße 6, Gemarkung Röthlein, eine Lagerfläche für Container und Baustoffe sowie eine Einzäunung errichtet werden soll. Das Bauvorhaben soll im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Industriegebiet Etzberg II. Abschnitt", Gt. Röthlein zur Ausführung gelangen und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein.

Die eingereichten Planunterlagen wurden bereits in der Sitzung am 05.07.2016 vorgestellt und erläutert. Aufgrund eines Antrags von Hilmar Kirch wurde das Baugesuch zurückgestellt und der Bauherr um die Beantwortung verschiedener Fragen gebeten. Die Antworten des Bauherrn wurden am 11.07.2016 geliefert:

1. Wie hoch sollen die Container sein, die auf dem Baugrundstück gelagert werden sollen? Ist geplant, die Container übereinander zu stapeln?
Zwischengelagert werden Baustellencontainer mit einer Höhe von ca. 2,60m. Diese werden nicht übereinander gestapelt.

2. Um was für Container handelt es sich, soll darin etwas gelagert werden?
Bei den Containern handelt es sich um Standard-Baustellencontainer, die zeitweise dort abgestellt werden, bis sie auf einer Baustelle zum Einsatz kommen. In den Containern werden keine Materialien o.ä. gelagert.

3. Mit welchem Mat erial soll die Auffüllung erfolgen?
Die Auffüllung erfolgt mit Z0-Bodenmaterial und ca. 35cm Schotter bzw. Recyclingmaterial

4. Was für Baustoffe sollen auf dem Baugrundstück gelagert werden?
Mineralbeton, Bruchsteine etc. Dabei handelt es sich um keine Abfälle und alle Stoffe sind unbelastet

Der Vorsitzende vertritt die Meinung, dass somit alle offenen Fragen beantwortet wurden. Er schlägt vor, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erteilt zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2018 08:50 Uhr