Errichtung einer Einfriedung und eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Im Ölgarten", Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, ein Geräteschuppen und eine Einfriedung errichtet werden. Die beiden Vorhaben halten die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein, deshalb sind entsprechende Befreiungen notwendig. 

Die geplante Einfriedung mit einer Höhe von 1,90 m entspricht nicht dem Bebauungsplan, der an seitlichen und rückwertigen Grundstücksgrenzen eine maximale Höhe von 1,00 m vorsieht. An Garagenvorflächen sind Einfriedungen unzulässig.  

Der geplante Geräteschuppen wird außerhalb der Baugrenze errichtet und nicht in direkter Verbindung mit der Garage. Des Weiteren hat dieser eine Dachneigung von 5°. Der Bebauungsplan schreibt für Flachdächer eine max. Dachneigung von 4° vor. Deshalb sind hier Befreiungen notwendig.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Dies sind für die geplante Einfriedung die Höhe von 1,90 m und die Unzulässigkeit von Einfriedungen an Garagenvorflächen. Für den Gerätschuppen betrifft dies die Abweichung von der Baugrenze, der Unzulässigkeit von Nebengebäuden sowie der Dachneigung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 09:09 Uhr