Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" an Albrecht Hofmann
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Albrecht Hofmann war von 2008 bis 2020 der 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein. In seine Amtszeit fielen unter anderem der Neubau der Kinderkrippe Röthlein sowie Planung für den Kindergarten Heidenfeld, Ausweisung von Industriegebieten und Wohnbaugebieten in Röthlein und Heidenfeld, Errichtung einer Kanuanlegestelle in Hirschfeld, Neugestaltung der Dorfplätze in Heidenfeld, Ansiedelung eines Einkaufsmarktes mit Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes in Röthlein, energetische Sanierung Rathaus und Bibliothek in Röthlein, Sanierung des Gemeindebauhofs und der Turnhalle in Röthlein und der Mehrzweckhalle in Heidenfeld, Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Röthlein, Neugestaltung der drei gemeindlichen Friedhöfe, Neubau des Sportgeländes im Gt. Hirschfeld.
Nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) besteht die Möglichkeit, früheren kommunalen Wahlbeamten die ihrem früheren Amt entsprechende Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister zu verleihen. Martina Braum erläutert ihren Standpunkt, dass Herr Hofmann keinen Fußabdruck hinterlassen hat und sie deswegen nicht zustimmen kann.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt nach Art. 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) dem früheren 1. Bürgermeister der Gemeinde Röthlein, Herrn Albrecht Hofmann, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ zu verleihen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 18.11.2021 09:09 Uhr