Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 974/7, Eichenweg 5, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 974/7, Eichenweg 5, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Glas und einer Dachneigung von ca. 5° errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit der Dachneigung 35° +/- 3° sowie für Wohngebäude die Dacheindeckung mit rotbraunen oder engobiertem Eindeckungsmaterial vor. Somit sind Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind aktuell unvollständig. Die fehlende Unterschrift wird laut Bauherrn noch nachgereicht.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 08:34 Uhr