Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 17. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung vom 26.10.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Hundesteuer um 10% auf 44 Euro pro Jahr und Hund zu erhöhen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, anstatt einer dritten Änderung der Hundesteuersatzung aus dem Jahr 1993, die Aufhebung dieser Satzung und den Beschluss einer neuen Satzung, angelehnt an die Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration aus dem Jahr 2020.

Im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt ist die aktuelle Fassung der Hundesteuersatzung und das von der Verwaltung empfohlene Muster für eine neue Satzung einsehbar. In dieser ist sowohl die beschlossene Hundesteuererhöhung um 10% auf 44 Euro pro Jahr als auch eine empfohlene Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde um ebenfalls 10% auf 330 Euro pro Jahr und Hund enthalten.

Die farblichen Kennzeichnungen in der neuen Mustersatzung bedeuten:

  • Rot: Neu hinzugekommen im Vergleich zur aktuellen Satzung, bzw. Änderung der Steuerhöhe
  • Blau: Aus der aktuellen Satzung übernommener Passus, welcher nicht im Satzungsmuster des Ministeriums enthalten ist, bzw. der auf die Gemeinde angepasste Fälligkeit der Steuer

Der Kämmerer weist darauf hin, dass die letzte Hundesteuererhöhung im Jahr 2010 auf 40 € erfolgte. Unter Berücksichtigung der Inflation müsste die Hundesteuer auf fast 50 € erhöht werden. Der kürzlich beschlossene Betrag von 44 € liegt somit unter dem Steuerniveau von 2010. In den Nachbargemeinden Schwebheim und Grafenrheinfeld beträgt die Hundesteuer für Kampfhunde 500 € bzw. 600 €.

Eine Rätin stellt fest, dass in § 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer keine Polizeidiensthunde aufgeführt sind. Der Kämmerer weist darauf hin, dass der Passus aus der Mustersatzung entnommen wurde. Jedoch wird noch abgeklärt, ob ggf. eine Ergänzung vorzunehmen ist.

Simon Stock stellt den Antrag, die Hundesteuer auf 50 € zu erhöhen. Die Beschlussfassung über den Antrag soll auch die 10 %-ige Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde beinhaltet.

Ein anders Ratsmitglied erläutert, dass die Gemeinde bislang keine Hundesteuermarken ausgegeben hat. Somit soll dies seiner Meinung nach aus der Satzung herausgenommen werden. 
Ebenfalls möchte dieser, dass in § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer herausgenommen wird, dass der Tod eines Hundes mit entsprechender tierärztlicher Bescheinigung nachzuweisen ist. Der Kämmerer macht darauf aufmerksam, dass dies bereits Bestandteil der bisherigen Satzung ist und erläutert dessen Bedeutung. 

Bezüglich der Hundesteuermarken erläutert Alexander Wächter, dass diese bereits in der Gemeinde vorrätig sind und gemeinsam mit den neuen Hundesteuerbescheiden ausgegeben werden sollen. Ein Gemeinderatsmitglied befürwortet dies stark. Einzelne Räte äußern bedenken, wie eine Kontrolle der Marken sichergestellt werden kann. Dies unterliegt jedoch der Auskunftspflicht.

Armin Götz stellt den Antrag, dass das blau geschriebene in § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer „mit entsprechender tierärztlicher Bestätigung“ gestrichen wird und § 11 Abs. 3 der Satzung herausgenommen wird. In diesem Zug muss auch § 11 Abs. 4 Satz 2 der Satzung entfallen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es in der Gemeinde derzeit keinen Kampfhund gibt. Auf die Möglichkeit eines Negativ-Zeugnisses wird hingewiesen.

Einem Gemeinderat liegt zum Thema Hunde am Herzen, dass im Rahmen des Ferienspaßprogrammes der Bibliothek ein Besuch im Tierheim angeboten werden soll. Dadurch sollen den Kindern Haustiere und der verantwortungsvolle Umgang mit den Tieren nähergerbacht werden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorgebracht werden, erfolgt die Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag von Simon Stock auf Erhöhung der Hundesteuer auf 50 €, analog dazu die Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhund prozentual zu den aktuellen 40 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass § 11 Abs. 3 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer bezüglich der Hundemarken herausgenommen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, den blauen Passus „mit entsprechender tierärztlicher Bestätigung“ in § 11 Abs. 4 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer herauszunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, dass die Hundesteuersatzung, unter Vornahme der beschlossenen Änderungen, ab dem 01.01.2022 in Kraft tritt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, die aktuelle Hundesatzung aus dem Jahr 1993 mit den dazugehörigen Änderungen zum 31.12.2021 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.12.2021 10:55 Uhr