Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 07.12.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat behandelte den Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Scheune im Bestand auf dem Grundstück Fl. Nr. 1651, Landrat-Wolf-Straße (neben Haus-Nr. 25), Gemarkung Röthlein, bereits in der öffentlichen Sitzung Nr. 17 am 17.11.2021, TOP 2.4. Vom Gremium wurde bemängelt, dass in der Baubeschreibung keine genaueren Zeitangaben aufgeführt sind. Des Weiteren wurde die Parksituation vor Ort angesprochen und für problematisch erachtet. Der Bauherr hat im Bauantrag noch keinen Stellplatznachweis erbracht.  Der Gemeinderat beschloss, das Bauvorhaben bis auf Weiteres, bis ein Gespräch mit dem Bauherrn geführt wurde, zurückzustellen. 

Die Verwaltung hat daraufhin ein Gespräch mit dem Bauherrn geführt. Der Bauherr hat nun mehr mit angehängtem Schreiben vom 01.12.2021 Stellung genommen. Des Weiteren hat er einen Lageplan mit möglichen Stellplätzen sowie Fotos der Parksituation im Bereich des Bauvorhabens eingereicht, siehe Anhang.

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.


Simon Göbel erläutert, dass der Bauherr nach dem Gespräch mit der Verwaltung an ihn gestellten Fragen beantwortet hat. Zu der Frage nach den zusätzlichen Arbeitszeiten wird angegeben, dass diese montags bis freitags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 09.00 – 15.00 Uhr sind.   Die geforderten Stellplätze werden anhand eines Planes aufgezeigt. Die letzte Frage nach der Parksituation in der Landrat-Wolf-Straße wird vom Bauherrn anhand von Bildern zu verschiedenen Zeiten aufgenommen dargestellt. 

Die Frage nach der Grundwassersicherung ist nicht Aufgabe der Gemeinde. Weiterhin kommt der Einwand, dass die Einfahrt zur bestehenden Garage mit dem Stellplatz zugeparkt wird. Hier ist von Seiten der Bauaufsichtsbehörde noch nicht geklärt, wie viele Stellplätze vorhanden sein müssen. Es wird gefragt, ob die Gemeinde dem Bauherrn später noch zusätzliche Auflagen machen kann. Dies wird verneint. Allerdings kann gewerberechtlich nachgeschärft werden. Nachbarschaftliche Probleme sind nicht zu erwarten.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.08.2022 10:44 Uhr