Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.09.2021 den eingereichten Bürgerantrag für zulässig erklärt. Nachdem die Zulässigkeit festgestellt wurde, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten den Bürgerantrag zu behandeln.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Gemeinderat folgende Stellungnahme zum Bürgerantrag beschließt und die Verwaltung damit beauftragt, diese an die Vertreter des Bürgerantrags zu übermitteln. Der Bürgerantrag ist damit formal abgeschlossen, da die Angelegenheit behandelt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Antragsgegenstand durch das zuständige Gemeindeorgan erreicht wurde (Art. 18b Abs. 5 GO).
Stellungnahme des Gemeinderats:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Gemeinderatsitzung befasste sich der Gemeinderat mit dem gestellten Bürgerantrag. Die Zulässigkeit des Antrags nach Art. 18b BayGO hatte der Gemeinderat am 21.09.2021 festgestellt.
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Die Starkregenereignisse haben auf unterschiedliche Weise gewirkt. Zum einen hat der Graben, welcher ab dem Grundstück Flur-Nr. 687/49 bzw. 687/14 verrohrt verläuft, das Bachbett verlassen und ist dabei oberflächig durch das genannte Grundstück und die Sonnenstraße auf die Grundstücke Flur-Nrn. 687/13 und 687/7 geflossen. Zum anderen kam es zu einem Rückstückstau in zahlreichen Hausanschlüssen und Schächten im weiteren Verlauf dieses Kanals.
Zur Verhinderung von weiteren Schäden müssen sowohl die Anlieger als auch die Gemeinde tätig werden.
Auf Seiten der Gemeinde:
- Der Kreuzungsschacht in der Sonnenstraße muss saniert werden und ein Übertritt des Wassers zwischen Oberflächenwasser und Schmutzwasser verhinderter werden.
- Im Verlauf des verrohrten Bereichs müssen Hausanschlüsse saniert werden und die Schächte auf den Grundstücken nochmal im Detail untersucht werden.
- Außerdem soll der Zulauf zum Graben durch Umleitungen des Wassers auf dem Graben nördlich von Hirschfeld verringert werden, hierzu erfolgte bereits die Vorstellung und Beschlussfassung in der Bauausschusssitzung.
- Der Ablauf des Grabens Richtung Main soll ertüchtigt werden, in dem z.B. ein Kanaldüker eingebaut wird. Hier ist bisher noch kein Planungsauftrag erfolgt, da das Leitungsrecht erst noch abgeklärt und die notwendigen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2022 bereitgestellt werden müssen.
- Im südöstlichen Bereich von Hirschfeld wird der Weg unterhalb der Spargeläcker durch eine Kiespackung unterbrochen und mit Drainagen in den vorhandenen Tagwasserkanal eingeleitet.
Auf Seiten der Anwohner
- Die Anzahl der Hausanschlüsse in den Graben müssen auf einen Anschluss ggf. vorherigen Sammelschacht reduziert werden.
- Der Einbau einer Rückstausicherung muss gemäß Entwässerungssatzung ausgeführt werden.
- Alternativ zu den ersten beiden Punkten ist der obligatorische Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal zu bevorzugen
Diese Maßnahmen stellen aus unserer Sicht einen wirksamen Schutz dar. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass damit der Eigenschutz mit wasserdichten Kellerwänden und satzungsgemäßen Rückstausicherungen nicht ersetzt werden kann, da es auch im Kanalnetz zu Rückstauungen kommen kann. Außerdem kann durch die Lage des Ortes nicht jedes Risiko technisch abgesichert werden.
Zu den im Bürgerantrag gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Zu 1):
Es ist einen Graben, welcher im Ortsbereich verrohrt wurde. Ein Kanal wird daraus sofern legal darauf angeschlossen werden durfte; hier sind uns aktuell keine Unterlagen aus der Altgemeinde Hirschfeld bekannt. Vom Zweck und Bedeutung her durfte maximal Dachwasser angeschlossen werden.
Zu 2):
Wie beim gemeinsamen Anruf mit Herrn Schneider bei der Firma Türpe geklärt, handelte es sich um eine Fehlinformation des Antragsstellers, sowohl was die Kosten als auch den zeitlichen Vorlauf zur Untersuchung angeht. Beim Einreichen des Bürgerantrags war die Befahrung bereits beauftragt und ist inzwischen durchgeführt.
Zu 3):
Die Eigenüberwachung der Gemeinde sieht in der Regel ein Intervall von 10-15 Jahren für das Befahren vor. Der Bachlauf ist 2007 ohne Beanstandungen befahren worden. Die Daten liegen dem Fachplanungsbüro FMP vor.
Zu 4):
Es gibt eine Verbindung zum Main. Diese muss aber wie oben beschrieben ertüchtig werden.
Zu 5):
Der Eigentümer ist für die Wassergräben verantwortlich. Da die Jagdgenossenschaft aber teilweise andere Interessen hat, gibt es hier Absprachen, dass Gräben durch diese gewartet und unterhalten werden. Diese Arbeiten unterliegen dem Naturschutz und dem Wasserrecht und werden im Einvernehmen mit den Unteren Behörden des staatlichen Landratsamtes und dem Wasserwirtschaftsamt durchgeführt.
Der Gemeinderat hat diese Stellungnahme in der Sitzung am 07.12.2021 beschlossen und festgestellt, dass der Bürgerantrag damit abgeschlossen ist, da die Angelegenheit behandelt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Antragsgegenstand durch das zuständige Gemeindeorgan erreicht wurde (Art. 18b Abs. 5 GO). Im Rahmen der definierten Aufgaben wird natürlich weiterhin an den einzelnen Projekten gearbeitet. Die Anlieger der direkt betroffenen Grundstücke erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Sofern Planungen bzw. Arbeiten auf den jeweiligen Grundstücken erfolgen werden wir die Gemeinde sich mit dem jeweiligen Anlieger direkt in Verbindung setzen und eine gemeinsame Lösung suchen oder eine Themenbezogene Bürgerversammlung einberufen.
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Auf Nachfrage bezüglich der Kosten wird erläutert, dass diese auf alle Bürger von Hirschfeld über die Kanalgebühren umgelegt wird. Die Arbeiten sollen im nächsten halben Jahr begonnen werden. Ein Gremiumsmitglied bemängelt die Entwässerung der Spargeläcker, die die Allgemeinheit zahlt. Um zu prüfen, ob die Grenzen der Äcker eingehalten werden sollen die Grenzsteine geprüft werden.