Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Wohneinheit WE 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/6, Oberer Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herzenberg“, Gt. Hirschfeld. Die Terrassenüberdachung soll mit einem Flachdach aus Lichtplatten und einer Dachneigung von ca. 2° errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 42°-48° mit engobierter Ziegeleindeckung vor. Somit sind Befreiungen hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung sowie der Dacheindeckung erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.02.2022 07:37 Uhr