Anzeige der Beseitigung eines Wohnhauses und eines Nebengebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 106, 107 der Gem. Röthlein, Hauptstr. 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bei der Gemeinde wurde eine Baubeseitigungsanzeige eingereicht. Es geht um die Beseitigung eines Wohnhauses und Nebengebäudes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 106 und 107 der Gemarkung Röthlein, Hauptstr. 27. Der von dem Bauherrn eingereichte Lageplan wird aufgezeigt. 

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, keine Einwände zu erheben, zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlagen keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:35 Uhr