Erstellung eines Carports mit Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/67, Am Auwald 63, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Elmuß - II. Abschnitt“, Gt. Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für die Erstellung eines Carports mit Zufahrt auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/67, Am Auwald 63, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“ eingereicht. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Carports die Baugrenze, die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46° - 53°) und die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht eingehalten. Des Weiteren soll die Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze und die Grundstückszufahrt an einer anderen Stelle als festgesetzt entstehen. Der Carport soll mit einem Flachdach aus Glas zur Ausführung gelangen. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Das Gremium versichert sich, dass durch das geplante Bauvorhaben kein öffentlicher Stellplatz wegfällt. In diesem Zug macht eine Rätin darauf aufmerksam, dass sich der Gemeinderat generell mit den Parkbuchten in diesem Baugebiet befassen möchte. Hierfür wurde noch kein Konzept verabschiedet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der Errichtung des Carports außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Errichtung der Grundstückszufahrt an einer anderen Stelle als festgesetzt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 02.03.2023 09:02 Uhr