Bau eines Anbaus und Bau einer Terrassenüberdachung mit einer Glasüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Für den Bau eines Anbaus und den Bau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/8, Am Auwald 14, Gemarkung Röthlein, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Elmuß – II. Abschnitt“, Gt. Röthlein. Die beiden Bauvorhaben halten die Dachform (Satteldach), die Dachneigung (46°-53°) sowie die Dacheindeckung (naturrote Ziegel bzw. Betondachsteine) nicht ein. Beide Vorhaben sollen mit einem Flachdach und einer Dachneigung von 5° zur Ausführung gelangen. Der Anbau soll ein Dach aus grauem Blech erhalten. Die Terrassenüberdachung ist aus Glas. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Sodann stellt dies der Vorsitzende zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 09:02 Uhr