Gasthof "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld Vorstellung, städtebaulicher Rahmenplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö informativ 3.1

Sachverhalt

Das Planungsbüro Ideenfinden wurde am 26.11.2020 mit der Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des ehem. Gasthofs "Zum Goldenen Kreuz" in Heidenfeld auf Grundstück Fl.-Nr. 79 der Gemarkung Heidenfeld beauftragt. In der Leistungsbeschreibung der Gemeinde wurde folgendes formuliert:

„Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt städtebauliche Neugestaltungsmaßnahmen im Umfeld des ehemaligen Gasthofes. Angestrebt werden soll der Erhalt und die Sanierung des denkmalgeschützten Haupthauses sowie der Rückbau der Anbauten, sodass das Umfeld neu entwickelt werden kann. Seitens der Gemeinde sind hier die Nachverdichtung mit Wohngebäuden und die Gestaltung eines öffentlichen Raumes mit Aufenthaltsfunktion angedacht. Dabei sind die denkmalpflegerischen Belange des ehemaligen Gasthofes zu berücksichtigen.“

Durch die Gemeinde wurden zwischenzeitlich folgende Gutachten eingeholt, die dem Planungsbüro zur Verfügung gestellt wurden:
04/2021: Befund-Untersuchung durch Restaurator Edgar Hartmann
04/2021: Tragwerksgutachten Joachim Ingenieure

Im Rahmen der ISEK-Mitmachprojekte hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der sich mit dem Leerstand des Gasthofs beschäftigt. Angestellt wurden Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes als Cafe, Kneipe/Restaurant und/oder Dorfladen. Hier sind als nächstes Ortsbesichtigungen verschiedener vergleichbarer Objekte geplant. 

In der Gemeinderatssitzung stellen Herr Böhringer und Frau Bonengel vom Planungsbüro iF ideen Finden GmbG den aktuellen Planungsstand des städtebaulichen Rahmenplans für das Grundstück Fl. Nr. 79 der Gemarkung Heidenfeld mittels PowerPoint Präsentation vor.

Herr Böhringer hat in seinen Planungen nicht vorgesehen, den Erker abzureisen. Stattdessen sollen die in den 80er Jahre im südlichen Teil des Grundstücks errichteten Anbauten (1-9, siehe Folie 18) abgerissen werden. Dadurch entsteht ein Fußweg auf dem Grundstück, der zum Kardinal-Faulhaber-Platz führt. Des Weiteren zeigt er verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des historischen Rehbergergebäudes auf und sieht an diesem einen Anbau vor. Für die Errichtung eines neuen Hauses in der Grundstücksmitte präsentiert er drei Varianten. 

Ein Gremiumsmitglied moniert, dass bei der Straßenplanung die Beseitigung des Erkers vorgesehen war. Somit muss nun eine Planänderung der Straße erfolgen. Die Gemeinde hat dies bereits auch schon mit dem Denkmalschutz abgeklärt. Ein anderes Mitglied weist darauf hin, dass Stellplätze entsprechend nachgewiesen werden müssen. Des Weiteren ist die Ausfahrt von dem Grundstück auf die Kreisstraße mittlerweile unzulässig. Ob die Umplanungen förderschädlich sind, konnte noch nicht abgeklärt werden, da Herr Böhringer die Planungen zum ersten Mal vorstellt. Der Regierung müssen die Gründe der Umplanung mitgeteilt werden, sofern sich das Gremium für den Erhalt des Erkers ausspricht. Der Geschäftsleiter teilt mit, dass im 1. Bauabschnitt die Dorfstraße umgestaltet wird. Im 2. Bauabschnitt wird die Kanalsanierung in der Klosterstraße sowie die Umgestaltung des Erkers vorgenommen.

Eine Rätin, die auch Mitglied des Lenkungsausschusses ist, teilt mit, dass bei der Begehung festgestellt wurde, dass der Erker zur Verlangsamung des Verkehrs führt. Sollte dieser abgerissen werden, könnte der Gehweg an dieser Stelle verbreitert werden. Sie plädiert dafür, dass die Entscheidung über den Abriss bzw. den Erhalt des Gebäudeteiles erst in ein paar Wochen getroffen wird. Ein Gremiumsmitglied hält es für unumgänglich die Verkehrssituation im Bereich des Erkers erneut zu begutachten.

Der Großteil des Gremiums findet die vom Planungsbüro dargestellten Pläne sehr ansprechend. Für gut wird auch die Wegführung durch das Grundstück empfunden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die weiteren Planungen der Abriss der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude vorgesehen werden soll. Der Erker am denkmalgeschützten Gebäude soll erhalten bleiben, der Gehweg soll durch das Grundstück geführt werden. Die Umplanung ist noch mit der Regierung von Unterfranken/Städtebau abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.03.2023 09:02 Uhr