Beitritt zum Landschaftspflegeverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 05.04.2022 ö beratend 3

Sachverhalt

Die Aufgaben der Kommunen im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes werden immer vielfältiger und erfordern vertiefte Fachkenntnisse. Die Vorschriften des Naturschutzes werden aufgrund von Klimawandel und Artensterben ständig geändert und verschärft. Besonders auf lokaler Ebene lassen sich vielfältige Schritte zum Schutz von Natur und Umwelt einleiten, die in Kooperation mit den Landwirten aktiv zur Förderung der Biodiversität beitragen.
Die zentrale Organisation und Steuerung könnte in Zukunft ein Landschaftspflegeverband (LPV) übernehmen. Davon gibt es in Bayern derzeit bereits 67.
Der LPV im Landkreis Schweinfurt würde als freiwilliges und paritätisch besetztes Bündnis aus Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz in der Organisationsform eines gemeinnützigen Vereins agieren und alle Bereiche der Landschaftspflege, des Arten- und Biotopschutzes, das Management von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit in der Region koordinieren. 
Insbesondere größere Maßnahmen sind aufgrund umfangreicher Projektausarbeitungen und Fördermittelbeantragungen sowie bei Ausführung und Folgebetreuung aufwendig in der Umsetzung. Hier würde der LPV als Kompetenz-, Beratungs- und Dienstleistungszentrum die Kommunen aktiv unterstützen und entlasten.

Folgende Aufgaben kann ein Landschaftspflegeverband übernehmen:
  • Beratung und Akquise von Fördermitteln für diverse Projekte, die auch außerhalb der klassischen Landschaftspflege liegen;
  • Beratung und Lenkung der Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der aktuell aufgelegten Förderprogramme;
  • Förderung der Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft als Partner der Landschaftspflege;
  • Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch Regionalinitiativen (z.B. Vermarktung von regional angebauten Obsterzeugnissen und Weinen);
  • Entlastung und Unterstützung bei Maßnahmen und Initiativen des ehrenamtlichen Naturschutzes;
  • Planung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokontomaßnahmen;
  • Organisation der Maßnahmendurchführung und langfristige Betreuung;
  • Management, d.h. Fortschreibung und Ergänzung der digitalen Daten der Kommunen zur Landschaftspflege;
  • Gehölzpflege im Außenbereich, einschließlich Verwertung des anfallenden Materials;
  • Fachgerechte Pflege des Straßen- und Wegebegleitgrüns, sowie der Gräben und Böschungen, mit Verwertung des anfallenden Materials.

Durch die Vereinsmitgliedschaft könnten vorbehaltlich der Beschlüsse des Vereinsvorstands u.a. folgende Leistungen kostenfrei zu Verfügung gestellt werden:
  • Beratung über aktuelle Fördermöglichkeiten;
  • Bedarf- und Konzeptermittlung für die Pflege bestimmter Biotoptypen;
  • Weiterbildungsangebote mit Praxisbezug (z. B. Schulung von Bauhofmitarbeitern);
  • Durchführung kleiner Modellvorhaben in jeder Mitgliedskommune (z. B. Blühstreifen).

Personal:
Der LVP soll mit wenig Personal ausgestattet werden. Angedacht sind ein Geschäftsführer/Geschäftsführerin sowie ein(e) Mitarbeiter/Mitarbeiterin, später eine Verwaltungskraft. Alle durchzuführenden Landschaftspflegearbeiten werden vorrangig an Landwirte und andere örtlich vorhandene Fachleute vergeben, die mit eigenen Maschinen arbeiten (z.B. Maschinenringe). Der Verein hat keinen eigenen Maschinenbestand.
Der LPV wird nicht in Konkurrenz zur Arbeit anderer Verbände, Vereine oder Behörden treten, sondern insbesondere neue Aufgaben übernehmen oder beispielsweise Fördermittel akquirieren können, die bisher nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Vorbereitungsgruppe und Satzung:
Zur Gründung eines LPV im Landkreis Schweinfurt müssen eine Satzung sowie eine Beitragsordnung entworfen werden. Die Beratungen sollen in einer Vorbereitungsgruppe in möglichst gleicher Zusammensetzung wie die der künftigen Gründungsversammlung stattfinden, zu der nicht nur die interessierten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz sowie zur fachlichen Unterstützung Frau Beate Krettinger, die Landeskoordinatorin Bayern des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, eingeladen werden.
Die Mustersatzung des Deutschen Verbands für Landschaftspflege soll als Ausgangspunkt für die Vereinssatzung zugrunde liegen. Dieser bereits vorgestellte Entwurf (s. Anlage) wird in der Vorbereitungsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten abschließend abgestimmt.

Finanzierung:
Die Mitgliedsbeiträge der Kommunen werden über einen Beitragsschlüssel erhoben, der sich üblicherweise an der Einwohnerzahl, evtl. auch an der Gemarkungsfläche der jeweiligen Kommune orientiert. Die Kosten belaufen sich auf 0,35 € und max. 0,60 € pro Einwohner. Die jährliche zu tragende Summe der Gemeinde beträgt zwischen 1.500 € und 2.600 €.
In diesem Mitgliedsbeitrag sind Pflegeleistungen durch den LPV noch nicht enthalten. Die Kommunen zahlen für die beauftragten und vom LPV durchgeführten Pflegemaßnahmen die anfallenden Pflegekosten, jedoch abzüglich der vom LPV akquirierten Fördermittel.
Neben den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen soll der LPV u.a. aus Beiträgen der weiteren Vereinsmitglieder und Spenden, zu einem großen Teil aber durch verschiedene Projekt-Fördermittel finanziert werden. Zu erwähnen ist auch die Verwaltungskostenpauschale, die der Freistaat Bayern bei einem Beitritt von mindestens 50 % der Kommunen in den Verein jährlich gewährt.
Nach Vorlage der kommunalen Beschlüsse und erfolgter Gründungsversammlung kann der Antrag zur Förderung gestellt werden. Die Finanzierung des Aufbaus einer LPV-Geschäftsstelle wäre mit den in Aussicht stehenden Fördermitteln weitgehend gesichert.

Zusammenfassung:
Der LPV gewährleistet eine naturschutzgerechte Organisation, Vergabe und Ausführung von Landschaftspflegemaßnahmen (geeignete Geräte, ausreichendes Personal, optimaler Pflegezeitpunkt, z.B. bei Mäharbeiten),
Die über den LPV akquirierten Maßnahmenfördermittel - die dann in Pflege- und Naturschutzprojekte der Kommunen gelenkt werden - liegen nach den Erfahrungen bestehender LPV über den Mitgliedsbeiträgen der jeweiligen Kommune.

Der Landschaftspflegeverband wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom Wasserlosener Bürgermeister Gößmann vorgestellt. Rund zwei Drittel der Gemeinden sprechen sich für den Beitritt aus.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für die Vorbereitung der Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Landkreis Schweinfurt aus und stellt den späteren Beitritt als Mitglied in Aussicht. 
Die Arbeit des Landschaftspflegeverbands wird sich hauptsächlich aus Fördermitteln und Mitgliedsbeiträgen finanzieren. 
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Gemeinde an der Vorbereitungsgruppe zur Erstellung der Satzung und des Finanzplanes teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2022 14:00 Uhr