Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/10, An der Sulz 18, Gemarkung Heidenfeld, wurde ein Bauantrag eingereicht. Das Bauvorhaben hält die vom Bebauungsplan „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, vorgeschriebene Geschossflächenzahl von 0,50 nicht ein. Diese beträgt 0,55. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Die Planunterlagen werden vorgestellt und erläutert.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Geschossflächenzahl erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr