Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer mittels Containern auf dem Grundstück Fl. Nr. 437/16, Außenbereich: Eichholz, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung Nr. 17 vom 16.11.2021, TOP 2.5, wurde der Vorbescheid für die Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer auf dem Grundstück Fl. Nr. 450, Außenbereich, Lage: Eichholz, Gemarkung Röthlein, behandelt.
Aus der Baubeschreibung ging hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sind. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und nicht für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen.

Der Bauherr wollte im Vorbescheid den Brandschutz, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, die Ausführung der Module von 2 x (2x7Modulen) als Blockbebauung für die temporäre Unterkunftsnutzung sowie die Zustimmung der Anbringung einer Überdachung der Modulbaukörper und des Freiraums zwischen den Modulbaukörpern entsprechend der Beschreibung abklären. 


Das Gremium fasste folgenden Beschluss:
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird. Mit der Gemeinde ist eine entsprechende Vereinbarung über die Erschließung abzuschließen. Die Stellplätze sind nachzuweisen.

Nach Weiterleitung der Vorbescheidsunterlagen an das Bauamt des Landratsamt Schweinfurts teilte dieses dem Bauherrn mit Schreiben vom 04.03.2022 ihre Einwendungen hinsichtlich des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, des Brandschutzes und der Erschließung mit. Daher konnte die Erteilung des Vorbescheides derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Der Bauherr teilte der Gemeinde schriftlich mit, dass er den Antrag auf Vorbescheid noch zurückziehen wird.


Nun wurde für die Errichtung einer temporären Unterkunft für Erntehelfer mittels Containern auf dem Grundstück Fl. Nr. 437/16, Außenbereich: Eichholz, Gemarkung Röthlein, ein Bauantrag gestellt. Laut Bauherrn sind auf dem alternativen Standort ausreichende Stellplätze eingeplant und die vom Landratsamt vorgetragenen Einwendungen und Aufforderungen können durch jeweilige Fachplaner nachgewiesen und auch umgesetzt werden. 

Aus der Baubeschreibung geht hervor, dass die Erntehelfer nur in den Jahreszeiten der Ernte, sowie der Bewirtschaftung anwesend sein werden, voraussichtlich April bis Oktober. Der geplante Baukörper soll deshalb nicht im herkömmlichen Stil gebaut werden und nicht für eine langfristige dauerhafte Nutzung stehen. Ein Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasser-Kanal und das Trinkwasser-Netz wird erfolgen. Das Regenwasser wird in einer dafür zu errichtenden Zisterne aufgefangen und gesammelt.

Als temporärer Baukörper sollen 24 Fertigmodule für Wohnen aufgestellt werden. Zur Versorgung der max. 48 Bewohner, die die Wohnmodule temporär bewohnen, sind insgesamt 4 eigene Sanitärbereiche vorgesehen, die jeweils für ein gesamtes Geschoss zur Verfügung stehen. Jedes Wohnmodul verfügt über eine kleine Küchen-Nische, einen Essbereich sowie einen Schlafbereich. 

Martina Braum kritisiert die Einfachkeit der Unterkünfte und hinterfragt weitere bewohnte Container stünden. Detlev Reusch möchte nicht, dass die Kapazitäten für bewohnte Container erhöht werden.   

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben, vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben durch das Landratsamt Schweinfurt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Mit der Gemeinde ist eine entsprechende Vereinbarung über die Erschließung abzuschließen. Die Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr