Wohnraumerweiterung Hauptgebäude und Umnutzung Nebengebäude zum Therapieraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 69/3, Am Kirchplatz, Fl. Nr. 76, Am Kirchplatz 3 und Fl. Nr. 77, Zehntstraße 12, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung Nr. 16 vom 26.10.2021, TOP 3.1, wurde die formlose Bauvoranfrage für Umbaumaßnahmen mit Nutzungsänderung für die Grundstücke Fl.
Nrn. 69/3 und 76, Am Kirchplatz 3, Gemarkung Hirschfeld, behandelt.

Das Gremium fasste folgende Beschlüsse:
Der Gemeinderat Röthlein zeigt sich mit der Voranfrage des Eigentümers der Grundstücke Flur-Nrn. 69/3 und 76 der Gemarkung Hirschfeld vom 29.09.2021 grundsätzlich einverstanden. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen sind genehmigungsfähige Planunterlagen mit den erforderlichen Nachbarunterschriften.

Das auf dem Grundstück Flur-Nr. 69/2 befindliche Kühlhaus kann abgerissen werden, vorbehaltlich der Unterbringung der Reservisten an einem anderen Ort.


Nun wurde ein Bauantrag für die Wohnraumerweiterung des Hauptgebäudes und Umnutzung des Nebengebäudes zum Therapieraum auf den Grundstücken Fl. Nr. 69/3, Am Kirchplatz, Fl. Nr. 76, Am Kirchplatz 3 und Fl. Nr. 77, Zehntstraße 12, Gemarkung Hirschfeld, eingereicht. 

Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Garagen, Scheunen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befinden sich die Kirche und das Gemeindehaus in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr