Beteiligung der Gemeinde Röthlein an der 19. Änderung FNP Gemeinde Schwebheim und Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 02.08.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Röthlein wurde um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Schwebheim gebeten. 
Der Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2022 gefasst.

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim und die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „PHOTOVOLTAIK-SOLARPARK SCHWEBHEIM II“ ist die Errichtung von Photovoltaik-Modulen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Es wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage.

Die vorgelegten Pläne werden in der Sitzung vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der  Gemeinde Schwebheim und den Bebauungsplan "Photovoltaik-Solarpark Schwebheim II" keine Anregungen oder Einwände vorzubringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Andreas Hetterich war bei dem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 25.11.2022 10:08 Uhr