Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 630, Heidenfeld, Mozartstr. 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der Gemeindeverwaltung wurde eine schriftliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 630, Heidenfeld, Mozartstr. 3, eingereicht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Röthleiner Straße“ und hält einige Festsetzungen nicht ein. Der Gemeinderat müsste daher zur Verwirklichung des Vorhabens Befreiungen in Aussicht stellen. Die eingereichten Planunterlagen sowie die benötigten Befreiungen wurden in der Sitzung vorgestellt.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses, welches im Erdgeschoss barrierefrei sein soll. Das Dachgeschoss soll ausgebaut werden und würde zu einem Vollgeschoss werden. Der Bebauungsplan wird bezüglich der Dachneigung, Anzahl der Vollgeschosse, Stellplatztiefe, Ausladung der Balkone > 1,75 m nicht eingehalten. Das als Bezugsfall genannte 6-Familien-Wohnhaus in der Wernher-v.-Braun-Str. 5 hat eine Gesamthöhe von 12,7 m, das geplante Bauvorhaben eine Höhe von 11,1 m. Das Gebäude soll mit einem Satteldach versehen werden, so wie es in dem Baugebiet üblich ist.
Beim kürzlich beschlossenen Bauvorhaben in der Siemensstraße 4 wurde für den Balkon eine Befreiung ausgesprochen. Die Abstandsflächen werden durch das Bauvorhaben laut Planer eingehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stellt aufgrund der Anfrage vom 16.03.2017 für das Grundstück Flur-Nr. 630, Heidenfeld, Mozartstr. 3, in Aussicht Befreiungen vom Bebauungsplan zu erteilen. Voraussetzung sind genehmigungsfähige Planunterlagen und die Nachbarunterschriften. Die Stellplatzpflicht nach der BayBO und der Garagen- und Stellplatzverordnung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:46 Uhr