Anbau einer Garage mit darüber liegendem Wohnhraum und Errichtung einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1365, Barthstraße 56, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 25.04.2017 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der geplanten Errichtung der Garage die Baugrenze, der Garagenstandort sowie die vor Garagen vorgeschriebene Stellplatztiefe von 5 m nicht eingehalten. Auch ist die Dachform des Garagengebäudes nicht an die Dachform des Wohngebäudes angepasst. Desweiteren wird die Grundflächenzahl nicht eingehalten.

Bei der Errichtung der Dachgaube wird die Dachneigung und die zulässige Breite für Einzelgauben von max. 1,50 m nicht eingehalten. Desweiteren ist die Dachgaube breiter als 1/3 der Gebäudelänge und der Abstand zum Ortgang ist weniger als 1,25 m.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache  beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen bezüglich der Garage von der Baugrenze, dem Garagenstandort, der Stellplatztiefe von 5 m, der abweichenden Dachform des Garagengebäudes zur Dachform des Wohnhauses sowie bezüglich der Errichtung der Dachgaube von der Dachneigung, der Breite für Einzelgauben von 1,50 m, der Gaubenbreite von mehr als 1/3 der Gebäudelänge sowie dem Abstand zum Ortgang und der Grundflächenzahl erteilt.

Die zur Errichtung geplante Garage ist mit einem Sektionaltor zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:47 Uhr