Entscheidung über Rückbau des Erkers wegen der zukünftigen Straßenführung der Dorfstraße im Rahmen der aktuellen Straßenbaumaßnahme in der Dorfstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2022 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2021 wurde folgendes beschlossen: 

„Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Entwurfsplanung des Büros Perleth für die Aufwertung der Dorfstr. (ab Gaststätte "Goldenes Kreuz" bis Einfahrt Festplatz) und der Kostenberechnung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufnahmeantrag für die Maßnahme bei der Städtebauförderung zu stellen und die Ausschreibung durchzuführen.“

Die Verkehrsführung in der Dorfstr. war so geplant, dass der Erker der ehem. Gaststätte zurückgebaut wird. Somit konnte die Verkehrsführung in Richtung ehem. Gaststätte geschoben werden. Dies hatte zu folge, dass der Gehweg auf Höhe Dorfstr. 18 und 18a breiter wird, der Fußgänger die Straßenseite nicht wechseln muss, da ein neuer durchgängiger Gehweg entlang des Grundstücks der ehem. Gaststätte entsteht. Die Barrierefreiheit für die Fußgänger war somit gegeben. Diese Planungen waren mit der Förderstelle, der Regierung v. Unterfranken, abgestimmt.  

In der Gemeinderatssitzung am 08.03.2022 wurde beschlossen:

„Der Gemeinderat beschließt, dass für die weiteren Planungen der Abriss der südlichen Anbauten wie Tanzsäle und Nebengebäude vorgesehen werden soll. Der Erker am denkmalgeschützten Gebäude soll erhalten bleiben, der Gehweg soll durch das Grundstück geführt werden. Die Umplanung ist noch mit der Regierung von Unterfranken/Städtebau abzuklären.“

Am 22.03.2022 teilte der Vorsitzende die Stellungnahme der Regierung und des Landkreises über den Verbleib des Erkers mit:

„Die Förderstelle der Regierung von Unterfranken sieht den Nichtabriss des Erkers kritisch. Der Erker soll weg um die Sichtfreiheit der Fußgänger beim Überqueren der 
Dorfstraße zu gewährleisten. Die Regierung will weitere Unterlagen. Auch der Landkreis sieht den Abriss des Erkers als Grundlage der gemeinsamen Planung an“.

Daraufhin wurden die Skizzen des Büros iF Ideenfinden aus dem Vorentwurf des städtebaulichen Rahmenplans der Regierung vorgelegt. Die Regierung bemängelte, dass darin keine mit ihr abgestimmte Alternative mit einem Verbleib des Erkers vorlag. Für ihre Zustimmung ist die Vorlage von genehmigungsreifen Plänen erforderlich, ferner muss die Ausführung innerhalb des Maßnahmenzeitraums sichergestellt sein. Die Regierung bittet aus architektonischer Sicht nochmal zu prüfen, ob der Erhalt des Erkers zwingend notwendig ist.

Der Baufortschritt bei der aktuellen Straßenbaumaßnahme in der Dorfstraße ist nun soweit, dass eine Entscheidung über den Verbleib oder Rückbau des Erkers ansteht. Falls der Erker erhalten wird, müssen die Pläne an die alte Verkehrsführung angepasst werden. Der Rundbord sitzt zu nah an der Mauer und der weitere Verlauf der Straße kann aufgrund des Erkers so nicht umgesetzten werden, da der Straßenkörper zu nah am Gebäude liegt und der Dachüberstand in den Straßenraum ragt. Dieser Änderungsvermerk muss an die Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Falls der Erker rückgebaut werden kann, soll dies zeitnah durch ein Fachunternehmen geschehen. 

Der Eigentümer der Straße Kardinal-Faulhaber-Platz 4 hat sich gegen einen Gehweg durch den Innenhof des Rehberger ausgesprochen. Hier führt der Gehweg direkt an seinen Fenstern vorbei.

Die Gemeindeverwaltung hat den Architekten Herr Kopperger als auch den Statiker Herr Knop aus dem Ingenieurbüro Joachim Ingenieure um eine Einschätzung der geäußerten statischen Bedenken gebeten. Herr Kopperger als auch Herr Knop sehen hier keine Bedenken den Erker zurückzubauen. 

Frau Jakob stellt den Antrag, das Abstimmungsergebnis namentlich festzuhalten. 
Dies wird vom Gemeinderat abgelehnt: 
6 ja        7 nein

Beschluss

Variante 1:

Der Gemeinderat beschließt den Erker an der ehem. Gaststätte zurückzubauen und die Planungen - wie am 02.02.2021 beschlossen - umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 09.08.2022 10:42 Uhr