Errichtung eines Gartenhauses / Holzlager auf dem Grundstück Flur-Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Es soll ein Gartenhaus / Holzlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 1003/8, An der Sulz 17, Gemarkung Heidenfeld, im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld, errichtet werden. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier Befreiungen vom Gremium erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze aus Metall und Kunststoff errichtet werden. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Abstimmung.

Auf Nachfrage erläutert der Geschäftsleiter anhand der Baupläne die Größe und Höhe des Gartenhauses. Er zeigt auf, wo die Baugrenze überschritten wird und wenn das Gartenhaus direkt an der Garage anschließen würde, die Baugrenze nicht überschritten werden würde. Es werden Bedenken geäußert, das bei einer Genehmigung viele Bauherren nachziehen. Der Vorsitzende erläutert, dass diese Genehmigung in anderen Baugebieten bereits so erteilt wurden und das beim Haupthaus keine Ausnahmen gemacht werden.  

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung für die Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.11.2022 10:25 Uhr