Information zum Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde bzgl. Flächennutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 17.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 17.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Herr Kleedörfer geht auf die geänderte Rechtslage seit März 2021 ein. Der Stromverbrauch wird stark ansteigen. Dazu kommt der Ausstieg aus der Atomkraft Ende 2022. 
Deshalb wird die Anzahl der Anlagen zunehmen. Die Gemeinde ist gefordert kluge Entscheidungen zu treffen, damit die Anlagen nicht weiterverkauft werden und sich keiner so richtig darum kümmert. Es sollten möglichst schlechte Böden für solche Anlagen genutzt werden. Die finanzielle Beteiligung den der Stromerzeugung liegt bei ca. 0,2 Cent pro kWh. Bürger können sich ebenfalls durch ein Nachrangdarlehn beteiligen.
Dr. Gesslein rät zum Ausbau erneuerbarer Energien. So kann die Gemeinde die Quantität und Qualität mitbestimmen. Viele neue Gesetzte sind vorhanden, damit die Ziele erreicht werden. Das Ziel ist den Energieverbrauch zu senken und die erneuerbaren Energien zu steigern.  Zur Zeit hat die ÜZ Mainfranken 2200 Einspeiseanfragen. Dies ist eine Herausforderung an die Kommune das Potenzial sinnvoll zu nutzen. Bei den Windanlagen sind 2% der Fläche vorgegeben. Dies ist ein klarer Weg und es gilt das Ziel zu erreichen. 
Im Moment liegt die Entscheidungsgewalt noch bei den Kommunen. Deswegen ist es sinnvoll zügig Entscheidungen zu treffen. Der politische Druck auf Planungsverbände und Kommunen wächst. Von den 38 ha der Gemeinde Röthlein müssen 25 bereitgestellt werden.  Gegenüber der Solaranlage erwirtschaftet ein Windrad doppelt so viel Strom. Die Netze müssen noch dafür erweitert werden. Um die Netze zu justieren werden 5 - 10 Jahre benötigt. Es sollten Investoren bevorzugt werden, die Strom einspeisen können. Es soll netzdienlich geplant werden und nahe an Umspannwerken gebaut werden. Jetzt können noch Flächen ausgewiesen werden, die man möchte. Es sollen möglichst Flächen ausgewiesen werden, die eine Einspeisezusage haben. Es wird vorgeschlagen einen Windkümmerer zu beauftragen. Der regionale Planungsverband wird im Frühjahr 2023 über Vorrangflächen für Windkraft entscheiden. Es sollen (auch gemeindeeigene) Flächen zur Verfügung gestellt werden, so kann die Kommune selbst gestalten und verträgliche Flächen auswählen. Die Kommune soll ihre Gestaltungsmacht nutzen. 
Es gibt Planungen für die Umspannwerke, hier sollen sechs erweitert werden um mehr Kapazitäten aufnehmen zu können.
Auf die Veröffentlichung im Amtsboten wegen der Suche nach Flächen kamen nur wenig Rückmeldungen. Außerdem sind die teilweise gemeldeten Flächen mit 2 ha zu klein. Um einen Investor zu bekommen sind mindestens 5 – 8 ha nötig. Es sollen verwaltungsrechtliche Möglichkeiten geprüft werden um mehr Flächen auszuweisen. Das Verhältnis Solaranlage – Windkraft soll abgewägt werden. Der Flächennutzungsplan soll bis Ende des Jahres fertig gestellt werden. Die weitere Vorgehensweise wird im nichtöffentlichen Teil besprochen.    
 

Datenstand vom 25.11.2022 10:58 Uhr