Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1435/9, Am Gern 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt" sowie einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen (Landratsamt Schweinfurt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass sich das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker III. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müsste.

Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt, er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird bei der Errichtung des Gerätehauses die massive Bauweise nicht eingehalten. Desweiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung bezüglich der massiven Bauweise nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Desweiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:49 Uhr