Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
. Sitzung des Gemeinderates, 05.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kath. Kirchenstiftung Röthlein hat bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein eingereicht. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Schweinfurt. Die Gemeinde ist nach Art. 15 Abs. 1 DSchG aufgefordert, eine gemeindliche Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben.
Das Kirchengebäude ist mit der Nr. D-6-6027-0195 in die Denkmalliste, dem Verzeichnis der Denkmäler in Bayern, eingetragen. Wie die Kirchenverwaltung mitteilt, soll die Maßnahme in den Jahren 2018/19 durchgeführt werden. Die Kostenschätzung liegt laut dem Kath. Pfarramt bei 965.000 EUR.
Beschluss
Die Gemeinde Röthlein erklärt nach Art. 15 Abs. 1 DSchG, dass mit der beantragten Außensanierung des Kirchengebäudes in Röthlein Einverständnis besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:50 Uhr