Anbau eines Lagerraumes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1320, Lippertstraße 11, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Gernäcker I. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, so dass hier vom Gremium Befreiung erteilt werden müsste.
Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel wird das Vorhaben vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichung vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So wird durch den Anbau des Lagerraumes die Baugrenze nicht eingehalten. Desweiteren ist die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, welche durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt wird.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan die notwendige Befreiung von der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Desweiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.09.2020 09:51 Uhr