Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 27.03.2018 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 06.03.2018 über Befreiungswünsche des Bauherrn beraten und diese abgelehnt hat. Die Bauherrn haben ihre Planungen überarbeitet und eine neue Skizze beim 1. Bürgermeister vorgelegt. Danach wird die hintere Baugrenze nicht mehr überschritten, der  Stauraum von max. 9 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie mit ca. 13 m jedoch weiterhin deutlich nicht eingehalten. Die Bauherrn bitten eine Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht zu stellen. Die eingereichte Begründung des Bauherrn wird vom Vorsitzenden verlesen. Er weist darauf hin, dass bei Bauberatungen und Nachfragen bezüglich der Erteilung von Befreiungen seitens der Verwaltung die Bauherren in der Vergangenheit immer darauf hingewiesen wurden, dass der Gemeinderat innerhalb dieses Bebauungsplans keine Befreiungen erteilt und auf die Einhaltung des Bebauungsplans drängt. Die Bauherren haben ihre Planungen bisher immer an den Bebauungsplan angepasst und abgeändert, auch wegen dem laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Stauraum vor der Garage von mind. 5 m / max. 9 m.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium für die formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein, die erforderliche Befreiung vom laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Stauraum von max. 9 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie in Aussicht zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Nachbarunterschriften beim Bauantrag vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr