Stromversorgung; Abschluss eines Konzessionsvertrags mit der Unterfränkischen Überlandzentrale eG
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom mit der Unterfränkischen Überlandzentrale läuft zum 31.12.2019 aus. 2 Jahre vor Ablauf des Vertrags ist dies im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Dabei werden interessierte Unternehmen aufgefordert ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgte am 20.12.2017.
Als einziges Unternehmen hat die Unterfränkische Überlandzentrale eG (ÜZ) ihr Interesse bekundet und der Gemeinde den Entwurf eines Konzessionsvertrags vorgelegt. Dieser orientiert sich am Mustervertrag des Bayerischen Gemeindetag und wird in der Sitzung vorgestellt.
Einzig bei den Kündigungsmöglichkeiten wird vom Mustervertrag abgewichen. Dieser sieht eine beidseitige Sonderkündigungsmöglichkeit nach 10 bzw. 15 Jahren vor. Nach der mittlerweile jahrzehntelangen Partnerschaft zwischen der Gemeinde und der ÜZ und aus Gründen der Investitionssicherheit möchte die ÜZ auf die Sonderkündigungsmöglichkeiten verzichten. Die Konzessionsabgaben sind die zulässigen Höchstsätze, die die Gemeinde erhält. Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen hieraus knapp 90.000 EUR.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Konzessionsvertrag mit der unterfränkischen Überlandzentrale eG zu und beauftragt den Vorsitzenden zum Abschluss des Vertrags.
Es soll ein Sonderkündigungsrecht von 10 bzw. 15
Jahren vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr