Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zur zweitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Außenbereich, Gemarkung Heidenfeld (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld); Errichtung einer Lagerhalle und einer Eigenverbrauchstankstelle (inkl. Abfüllplatz), Annahme von zusätzlichen Abfallarten, Erhöhung der Durchsatzleistung etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Firma Beuerlein auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773 der Gemarkung Heidenfeld eine vom Landratsamt Schweinfurt immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung (Brechen und Klassieren) von nicht gefährlichen Abfällen (Bauschuttrecycling-Anlage) betreibt. Durch den Betreiber der Anlage wurde beim Landratsamt ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für diese Anlagen gestellt und der Gemeinderat Röthlein hatte sich in der Sitzung am 08.08.2017 mit der Thematik befasst und folgenden Beschluss gefasst:


Der Gemeinderat Röthlein beschließt hinsichtlich der zu erteilenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Einwände vorzubringen. Folgende Stellungnahme wird abgegeben:
- die Zu- und Abfahrt soll über die Straße Flur-Nr. 766/1 der Gemarkung Heidenfeld in bzw. von Richtung „An der Hohen Straße“, Schwebheim, erfolgen
- die Arbeitszeiten sollen nicht ausgeweitet werden
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.


Der Vorsitzende erläutert weiter, dass der Betreiber beim Landratsamt Schweinfurt am 02.11.2017 geänderte Planunterlagen eingereicht hat, die das Landratsamt der Gemeinde zugeschickt hat. Danach wurde der Standort der Lagerhalle nach Westen verschoben. Des Weiteren soll die Hoffläche wasserundurchlässig ausgeführt werden, zudem ist im Zuge des Mainausbaus eine Erhöhung der Gesamtlagerkapazität der Bauschuttrecycling-Anlage von 50.000 t auf 80.000 t sowie der Durchsatzkapazität von bislang 60.000 t/Jahr auf 180.000 t/Jahr vorgesehen. Die beantragte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein. Die Gemeinde Röthlein wurde vom Landratsamt zur Abgabe einer Stellungnahme sowie um Mitteilung, ob das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt wird, gebeten. Der Gemeinderat hat sich mit dem Sachverhalt in der Sitzung am 19.12.2017 beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:


Der Gemeinderat Röthlein beschließt aufgrund des Schreibens des Landratsamtes Schweinfurt vom 07.11.2017 (Az. 40.3-824/1/4-56/17) in Ergänzung seines Beschlusses vom 08.08.2017 bezüglich der Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen der Fa. Beuerlein auf den Grundstücken Fl. Nrn. 769, 771, 772 und 773, Gemarkung Heidenfeld, Außenbereich (Bauschuttrecycling-Anlage Heidenfeld)


- hinsichtlich des Verschiebens der Lagerhalle nach Westen 

- sowie der Erhöhung der Stellwände der Lagerhalle auf 4 m, so dass eine Gesamthöhe von 14,7 m für die Lagerhalle erreicht wird, und

- der Befestigung der Hoffläche 


keine Einwände vorgebracht werden und das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche baurechtliche Einvernehmen erteilt wird. Das Einvernehmen bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Erhöhung der Gesamtlagerkapazität und die Erhöhung der Durchsatzkapazität.


Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin die Verlängerung der 2 monatigen Stellungnahmefrist beim Landratsamt beantragt. Das Landratsamt hat dem Antrag der Gemeinde zugestimmt, da auch die Fa. Beuerlein die Verlängerung der Abgabefrist für die Gemeinde beantragt hat. Die Fa. Beuerlein hat Ende April 2018 beim 1. Bürgermeister  vorgesprochen und um Behandlung des Themas im Gemeinderat gebeten. Wegen der offenen Fragen werden Vertreter der Fa. Beuerlein an der Sitzung anwesend sein.  


Das baurechtliche Einvernehmen wurde durch den Gemeinderat bereits erteilt. In der Sitzung am 08.05.2018 geht es darum, in welcher Form die Gemeinde die Stellungnahme nach dem Immissionsschutzrecht abgibt.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein erklärt zu dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren, dass mit der Erhöhung der Gesamtlagerkapazität auf 80.000 t und der Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 180.000 t/Jahr Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.09.2020 09:56 Uhr