Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplans "Mainblick Süd" durch die Gemeinde Kolitzheim; Beteiligung der Gemeinde Röthlein als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Planungsbüro arc.grün hat für die Gemeinde Kolitzheim die Gemeinde Röthlein mit Schreiben vom 25.04.2018 nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Mainblick Süd“ im OT Lindach beteiligt. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Mainblick Süd“ ist die Absicht der Gemeinde Kolitzheim, die Grundstücke Fl.Nrn. 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717 und 719 sowie Teile der Flurstücke 704, 705 und 718 in der Gemarkung Lindach einer Wohnbebauung zuzuführen und eine angemessene Ortsabrundung durch eine Randeingrünung zu gestalten. Damit kann der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser nachgekommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein nimmt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Mainblick Süd“ der Gemeinde Kolitzheim im OT Lindach nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis. Da keine Belange der Gemeinde Röthlein berührt sind, werden keine Einwände oder Anregungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:56 Uhr