Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 595, Außenbereich der Gemarkung Röthlein, sowie auf den Grundstücken Fl. Nrn. 759 und 782, Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 29.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl. Nr. 595 (Gemarkung Röthlein) und Fl. Nrn. 759 und 782 (Gemarkung Heidenfeld) liegen jeweils im Außenbereich. Es liegt ein Bauantrag für die Auffüllung der landwirtschaftlich genutzten Flächen vor. Beim Grundstück Fl. Nr. 595 der Gemarkung Röthlein ergibt sich eine Erdmasse von 2.737,74 m³. Beim Grundstück Fl. Nr. 759 der Gemarkung Heidenfeld ergibt sich eine Erdmasse von 3.392,49 m³ und beim Grundstück Fl. Nr. 782 eine Erdmasse von 8.101,31 m³.
Eine der Nachbarunterschriften liegt nicht vor, da sich der Besitzer noch längere Zeit auf einer Reise befindet. Es wurde kein Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer gestellt. Die Entscheidung, ob nachbarschützende Belange betroffen sind, trifft das Landratsamt Schweinfurt als Genehmigungsbehörde.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf Auffüllung von landwirtschaftlichen Flächen (Höhenausgleich und Bodenverbesserung) auf dem Grundstück Fl. Nr. 595 im Außenbereich der Gemeinde Röthlein sowie den Grundstücken Fl. Nrn. 759 und 782 im Außenbereich der Gemarkung Heidenfeld
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Die Auffüllung darf jeweils nicht höher als die Wege werden, damit kein Oberflächenwasser auf die Wege abfließen kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:57 Uhr